Die Rente

Unter "Rente" verstehen wir umgangssprachlich das Einkommen, das Menschen vom Ende des Arbeitslebens an bis zum Tode beziehen.

Für die Mehrzahl ist das die gesetzliche Rente - oder korrekt gesagt, das "Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung" - ein Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems.

Aber nicht alle sind durch die gesetzliche Rente versorgt. Beamte beziehen Pensionen, Selbständige müssen sich privat rentenversichern und eine Reihe von Berufsständen verfügt über eigene Versorgungswerke. 

Kunst- und Kulturschaffende sind in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft tätig und müssen daher genau überlegen, wie ihre Altersvorsorge aussieht. Für Angestellte Künstler ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig, Freiberufler sind über die Künstlersozialkasse gesetzlich rentenversichert und Kunst-Unternehmer versichern sich privat.  
Für die meisten Kunst- und Kulturschaffenden gilt allerdings, dass sie nicht über 40 Beitragsjahre bei hohem Einkommen verfügen. Und nur dann ist auch die Rente üppig.  Deshalb gilt: Zusätzliche Vorsorge tut not.

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